Steuern
Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung: Voraussetzungen und Rechenbeispiel
Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung nach § 37 Abs 5 EStG: Voraussetzungen (60 Jahre, 7 Jahre, Einstellung), Antrag und Rechenbeispiel mit Tarif 2026.
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- Redaktion unlistd
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- Zuletzt aktualisiert:
- 7 Min. Lesezeit
Inhalt
- Die Voraussetzungen auf einen Blick
- So wird der Hälftesteuersatz berechnet
- Rechenbeispiel: Verkauf mit 62 Jahren
- Wann der Hälftesteuersatz nicht greift
- Hälftesteuersatz, Freibetrag oder Dreijahresverteilung?
- Checkliste vor dem Verkauf
- Sonderfälle: Tod, Erwerbsunfähigkeit, Betriebsaufgabe
- Typische Fehler aus der Praxis
- Fazit
Der Hälftesteuersatz ist die stärkste Steuerbegünstigung beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder Mitunternehmeranteils in Österreich. Statt des vollen Tarifs von bis zu 50 % (über 1 Mio. € 55 %) gilt für den Veräußerungsgewinn die Hälfte des Durchschnittssteuersatzes, der auf das gesamte Einkommen entfällt (§ 37 Abs 1 und 5 EStG).
Bei sechsstelligen Veräußerungsgewinnen geht es um zehntausende Euro. Die Voraussetzungen sind streng, schon eine Beratertätigkeit im Jahr nach dem Verkauf kann die Begünstigung kosten.
Die Voraussetzungen auf einen Blick
| Voraussetzung | Was genau gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs bzw. ganzen Mitunternehmeranteils | Teilbetriebe sind grundsätzlich nicht begünstigt; bei Personengesellschaften muss der gesamte Anteil verkauft werden | § 24 EStG, VwGH via KPMG |
| Grund: Tod, Erwerbsunfähigkeit oder 60. Lebensjahr vollendet und Erwerbstätigkeit eingestellt | Erwerbsunfähigkeit per medizinischem Gutachten nachzuweisen | § 37 Abs 5 Z 1–3 EStG |
| Einstellung der Erwerbstätigkeit | Unschädlich: Gesamtumsatz bis 22.000 € und Einkünfte bis 730 € pro Kalenderjahr | § 37 Abs 5 Z 3 EStG |
| 7-Jahres-Frist | Seit Eröffnung oder letztem entgeltlichen Erwerb müssen 7 Jahre verstrichen sein | § 37 Abs 5 EStG |
| Antrag | Nur auf Antrag in der Steuererklärung | § 37 Abs 5 EStG |
| Kein Freibetrag | Der Freibetrag von 7.300 € steht nicht zu, wenn die Veräußerung unter § 37 Abs 5 fällt | § 24 Abs 4 EStG |
Stand Oktober 2026.
Das 60. Lebensjahr
Maßgeblich ist, dass Sie das 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Veräußerung vollendet haben. Wer mit 59 verkauft, bekommt den Hälftesteuersatz nicht, auch wenn der Geburtstag wenige Wochen später ist. Planen Sie den Closing-Termin entsprechend.
Die Einstellung der Erwerbstätigkeit
Hier scheitern die meisten Anträge. Keine Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten 22.000 € und die gesamten Einkünfte daraus 730 € im Kalenderjahr nicht übersteigen. Pensionen sind keine Erwerbstätigkeit.
Der VwGH verlangt außerdem, dass die Einstellung auf Dauer angelegt ist. In einem entschiedenen Fall verlor ein Steuerpflichtiger die Begünstigung, weil er im Folgejahr wieder für seinen früheren Arbeitgeber tätig wurde (Forvis Mazars).
Praxisfolge: Eine bezahlte Übergangsbegleitung für den Käufer, ein Geschäftsführervertrag oder ein Beratervertrag nach dem Closing kann den Hälftesteuersatz gefährden. Vereinbaren Sie die Übergabephase so, dass sie vor oder im Rahmen der Veräußerung liegt, und prüfen Sie jede Folgetätigkeit vorab mit Ihrer Steuerberatung (TPA).
So wird der Hälftesteuersatz berechnet
Die Berechnung läuft in drei Schritten:
- Tarifsteuer auf das gesamte Einkommen des Jahres berechnen (laufende Einkünfte plus Veräußerungsgewinn).
- Durchschnittssteuersatz = Tarifsteuer ÷ Gesamteinkommen.
- Die laufenden Einkünfte werden mit dem vollen Durchschnittssteuersatz besteuert, der Veräußerungsgewinn mit der Hälfte davon.
Der Veräußerungsgewinn selbst ist Veräußerungserlös minus Veräußerungskosten minus Buchwert des Betriebsvermögens (§ 24 Abs 2 EStG). Mehr zum Begriff im Glossar: Veräußerungsgewinn.
Einkommensteuertarif 2026
| Einkommensteil | Steuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % |
| 13.539 – 21.992 € | 20 % |
| 21.992 – 36.458 € | 30 % |
| 36.458 – 70.365 € | 40 % |
| 70.365 – 104.859 € | 48 % |
| 104.859 – 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % |
Quelle: Trauner Datenblatt 2026 auf Basis der Inflationsanpassung 2026; 55 % gilt laut § 33 EStG bis 2029.
Rechenbeispiel: Verkauf mit 62 Jahren
Rechenbeispiel (vereinfacht, ohne Absetzbeträge und Sonderausgaben): Eine 62-jährige Wiener Unternehmerin verkauft heuer ihr Einzelunternehmen, das sie seit 1998 führt. Der Veräußerungsgewinn beträgt 400.000 €, der laufende Gewinn bis zum Verkauf 30.000 €. Danach geht sie in Pension und stellt jede Erwerbstätigkeit ein. Keine Grundstücke im Betriebsvermögen.
Variante A: Normaltarif ohne Antrag
| Position | Betrag |
|---|---|
| Laufender Gewinn | 30.000 € |
| Veräußerungsgewinn (kein Freibetrag, da § 37 Abs 5 erfüllt) | 400.000 € |
| Einkommen | 430.000 € |
| Einkommensteuer nach Tarif | 198.721 € |
Variante B: Hälftesteuersatz
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamteinkommen (30.000 + 400.000) | 430.000 € |
| Tarifsteuer auf 430.000 € | 198.721 € |
| Durchschnittssteuersatz (198.721 ÷ 430.000) | 46,21 % |
| Halber Durchschnittssteuersatz | 23,11 % |
| Steuer auf laufenden Gewinn (30.000 × 46,21 %) | 13.864 € |
| Steuer auf Veräußerungsgewinn (400.000 × 23,11 %) | 92.428 € |
| Einkommensteuer gesamt | 106.293 € |
Ergebnis: Der Hälftesteuersatz spart in diesem Beispiel rund 92.400 € (198.721 − 106.293 €). Die effektive Steuerbelastung des Veräußerungsgewinns sinkt von rund 49 % auf rund 23 %.
Die laufenden Einkünfte werden mit dem vollen Durchschnittssteuersatz von 46,21 % besteuert, deutlich höher als ohne Verkauf. Bei hohen Veräußerungsgewinnen fällt das kaum ins Gewicht, bei kleinen kann es den Vorteil aufzehren. Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie mit dem Steuerrechner Unternehmensverkauf durch.
Wann der Hälftesteuersatz nicht greift
- GmbH-Anteile: Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen werden mit 27,5 % besteuert, ohne Hälftesteuersatz (WK Wien). Details: GmbH-Anteile verkaufen.
- Teilverkauf eines Mitunternehmeranteils: Der VwGH gewährt den Hälftesteuersatz nur bei Veräußerung des gesamten Anteils (KPMG).
- Weniger als sieben Jahre: Wer den Betrieb erst vor fünf Jahren gekauft hat, muss warten oder auf andere Gestaltungen ausweichen.
- Grundstücke: Gewinne aus Grund und Boden und Gebäuden unterliegen grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 30 % und sind gesondert zu betrachten.
- Weiterarbeit: Erwerbstätigkeit über den Grenzen von 22.000 € Umsatz bzw. 730 € Einkünften.
Hälftesteuersatz, Freibetrag oder Dreijahresverteilung?
Die drei Begünstigungen schließen einander aus. Sind die Voraussetzungen des § 37 Abs 5 erfüllt, ist der Hälftesteuersatz bei sechsstelligen Gewinnen meist die günstigste Variante. Für Verkäufer unter 60 bleiben der Freibetrag von 7.300 €, vor allem bei kleinen Gewinnen, und die Dreijahresverteilung. Den vollständigen Vergleich mit Entscheidungstabelle finden Sie im Ratgeber Freibetrag, Dreijahresverteilung, Hälftesteuersatz.
Checkliste vor dem Verkauf
- Geburtsdatum und geplanten Closing-Termin abgleichen (60. Lebensjahr vollendet?).
- Datum der Eröffnung bzw. des letzten entgeltlichen Erwerbs prüfen (7 Jahre?).
- Rolle nach dem Closing klären: Übergangsbegleitung zeitlich und vertraglich so gestalten, dass die Erwerbstätigkeit eingestellt bleibt.
- Grundstücke im Betriebsvermögen identifizieren und Kaufpreisaufteilung planen.
- Antrag in der Einkommensteuererklärung für das Veräußerungsjahr stellen.
Sonderfälle: Tod, Erwerbsunfähigkeit, Betriebsaufgabe
§ 37 Abs 5 EStG nennt neben dem Alter zwei weitere Gründe:
- Tod: Wird der Betrieb wegen des Todes des Unternehmers veräußert oder aufgegeben, steht die Begünstigung zu. Die 7-Jahres-Frist gilt auch hier.
- Erwerbsunfähigkeit: Kann der Unternehmer wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung den Betrieb nicht fortführen, ist das per medizinischem Gutachten nachzuweisen, außer der Sozialversicherungsträger hat die Erwerbsunfähigkeit bereits festgestellt.
- Alter: 60. Lebensjahr vollendet und Erwerbstätigkeit eingestellt. Das ist der häufigste Fall.
Begünstigt sind nicht nur Verkäufe, sondern auch Betriebsaufgaben. Findet sich kein Käufer, werden die Wirtschaftsgüter einzeln verkauft oder ins Privatvermögen übernommen; der dabei entstehende Aufgabegewinn kann ebenfalls mit dem Hälftesteuersatz besteuert werden. Auch ein Übergangsgewinn, der beim Wechsel von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Bilanzierung anlässlich der Veräußerung entsteht, fällt unter die außerordentlichen Einkünfte.
Typische Fehler aus der Praxis
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Closing kurz vor dem 60. Geburtstag | Kein Hälftesteuersatz |
| Beratervertrag mit dem Käufer im Folgejahr | Erwerbstätigkeit nicht eingestellt |
| Nur ein Teil des Mitunternehmeranteils verkauft | Keine Begünstigung |
| Betrieb vor weniger als sieben Jahren erworben | Keine Begünstigung |
| Antrag in der Steuererklärung vergessen | Besteuerung nach Normaltarif |
Fazit
Der Hälftesteuersatz kann die Steuer auf einen Veräußerungsgewinn etwa halbieren. Er setzt Alter, Fristen und das tatsächliche Ende der Erwerbstätigkeit voraus. Wer den Verkauf zwei bis drei Jahre im Voraus plant, kann die Voraussetzungen erfüllen und die Übergabe trotzdem begleiten. Im Partnerkreis von unlistd rechnen Steuerberater Ihre Variante konkret durch.
Häufige Fragen
Wer bekommt den Hälftesteuersatz bei der Betriebsveräußerung?
Einzelunternehmer und Mitunternehmer, die ihren ganzen Betrieb oder ganzen Mitunternehmeranteil verkaufen oder aufgeben und zusätzlich einen Grund nach § 37 Abs 5 EStG erfüllen: Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Vollendung des 60. Lebensjahres samt Einstellung der Erwerbstätigkeit. Außerdem müssen seit Eröffnung oder letztem entgeltlichen Erwerb sieben Jahre vergangen sein. Der Steuersatz wird nur auf Antrag gewährt.
Darf ich nach dem Verkauf noch arbeiten?
Nur sehr eingeschränkt. Keine Erwerbstätigkeit liegt laut § 37 Abs 5 EStG vor, wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten 22.000 € und die Einkünfte daraus 730 € im Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Einstellung muss laut VwGH auf Dauer angelegt sein; wer im Folgejahr wieder einsteigt, riskiert die Begünstigung.
Gilt der Hälftesteuersatz auch für den Verkauf von GmbH-Anteilen?
Nein. Gewinne aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen im Privatvermögen werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert. Der Hälftesteuersatz betrifft Veräußerungsgewinne aus Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteilen, also Personengesellschaften wie OG oder KG.
Kann ich Hälftesteuersatz und Freibetrag kombinieren?
Nein. Der Freibetrag von 7.300 € nach § 24 Abs 4 EStG steht laut Gesetzeswortlaut nicht zu, wenn die Veräußerung unter § 37 Abs 5 fällt. Auch die Dreijahresverteilung ist eine Alternative, keine Ergänzung. Welche Begünstigung im Einzelfall gilt, sollte vor dem Verkauf mit der Steuerberatung durchgerechnet werden.
Wie wird der Hälftesteuersatz berechnet?
Zuerst wird die Einkommensteuer auf das gesamte Einkommen inklusive Veräußerungsgewinn nach dem Tarif berechnet. Daraus ergibt sich der Durchschnittssteuersatz. Der Veräußerungsgewinn wird mit der Hälfte dieses Satzes besteuert, die übrigen Einkünfte mit dem vollen Durchschnittssteuersatz.
Gilt der Hälftesteuersatz auch für Grundstücke im Betrieb?
Gewinne aus Grund und Boden und Gebäuden unterliegen grundsätzlich dem besonderen Steuersatz für Grundstücke von 30 % und werden gesondert ermittelt. Bei Betrieben mit eigener Liegenschaft sollte die Kaufpreisaufteilung daher früh mit der Steuerberatung geplant werden.
Quellen
- 01RIS – § 37 EStG 1988 (Steuersatzermäßigung)
- 02RIS – § 24 EStG 1988 (Veräußerungsgewinne, Freibetrag)
- 03Trauner – Datenblatt Steuerlehre 2026 (Tarifstufen 2026)
- 04Forvis Mazars – Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung
- 05TPA – Halber Steuersatz bei Aufgabe des Betriebes
- 06KPMG – VwGH: Hälftesteuersatz nur bei Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils
- 07WK Wien – Nachfolge aus steuerrechtlicher Sicht
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung auf Basis der genannten Quellen (Stand 26. Oktober 2026). Für Ihre konkrete Situation stimmen wir die Details gerne mit unserem Partnerkreis aus Steuerberatung, Recht und M&A ab.
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