Leitfaden
Betriebsnachfolge: Familie, Mitarbeiter oder externer Käufer?
Betriebsnachfolge in Österreich: Familie, Mitarbeiter (MBO) oder externer Käufer im Vergleich. Schenkung vs. Verkauf, Steuern, Förderungen, Zeitplan.
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- Redaktion unlistd
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- Zuletzt aktualisiert:
- 12 Min. Lesezeit
Inhalt
- Die drei Wege der Betriebsnachfolge im Vergleich
- Entscheidungshilfe: Welcher Weg passt zu Ihnen?
- Weg 1: Übergabe in der Familie
- Weg 2: Übernahme durch Mitarbeiter (Management-Buy-out)
- Weg 3: Verkauf an einen externen Käufer
- Steuern bei der Nachfolge im Überblick
- Förderungen für Übernehmer
- Mitarbeiter, Verträge und Haftung
- Der Zeitplan: 3 bis 5 Jahre in 5 Etappen
- Ihre Rolle nach der Übergabe
- Die häufigsten Fehler bei der Nachfolge
- Nächster Schritt
Bis 2035 stehen in Österreich rund 56.600 Arbeitgeberbetriebe mit knapp 780.000 Beschäftigten vor einer möglichen Übergabe (WKO / KMU Forschung Austria). 2024 wurden 7.792 Unternehmen übernommen (WKO Factsheet).
Bei der Nachfolge geht es neben dem Preis um Familie, Altersvorsorge, Mitarbeiter und Steuerrecht. Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, ob es einen geeigneten und willigen Nachfolger gibt, ob Sie den Erlös für Ihre Pension brauchen und wie viel Zeit bleibt.
Die drei Wege der Betriebsnachfolge im Vergleich
Es gibt drei Nachfolgewege: Übergabe in der Familie, Übernahme durch Mitarbeiter (Management-Buy-out) und Verkauf an einen externen Käufer.
| Kriterium | Familie | Mitarbeiter (MBO) | Externer Käufer |
|---|---|---|---|
| Typische Form | Schenkung, gemischte Schenkung, Übergabe gegen Versorgungsrente | Kauf, oft mit Verkäuferdarlehen | Kauf (Share oder Asset Deal) |
| Erlös für den Übergeber | Gering bis mittel | Mittel, oft in Raten | Am höchsten, meist großteils bei Closing |
| Steuer beim Übergeber | Bei Schenkung kein Veräußerungsgewinn | Veräußerungsgewinn | Veräußerungsgewinn |
| Kontinuität für Mitarbeiter und Kunden | Hoch | Sehr hoch | Abhängig vom Käufer |
| Finanzierungsrisiko | Gering | Hoch (wenig Eigenkapital) | Gering bis mittel |
| Konfliktpotenzial | Geschwister, Pflichtteil, Rollen | Preis, Gleichbehandlung im Team | Integration, Kultur |
| Vorlauf | 3–10 Jahre (Aufbau des Nachfolgers) | 2–5 Jahre | 1–5 Jahre (Vorbereitung) + 6–12 Monate Prozess |
| Beratung | Steuerberatung, Notar, Recht | Steuerberatung, Bank, Recht | M&A, Steuerberatung, Recht, Notar |
Wo Ihr Unternehmen heute steht, zeigt der Übergabe-Readiness-Check: 20 Fragen, ein Score von 0 bis 100 und konkrete Maßnahmen für jeden Weg.
Entscheidungshilfe: Welcher Weg passt zu Ihnen?
Die Übersicht ersetzt keine Beratung, zeigt aber die Richtung.
| Ihre Situation | Naheliegender Weg | Warum |
|---|---|---|
| Ein Kind arbeitet seit Jahren im Betrieb, will übernehmen und ist im Team anerkannt | Familie | Kontinuität, steuerlich günstige Übergabe möglich |
| Sie brauchen den Erlös für Ihre Pension, ein Kind will übernehmen | Familie mit Kaufpreis oder Versorgungsrente | Altersvorsorge und Kontinuität verbinden |
| Ein oder zwei Führungskräfte tragen das operative Geschäft schon heute | Mitarbeiter (MBO) | Geringes Übergaberisiko, Finanzierung mit Verkäuferdarlehen |
| Kein Nachfolger in Sicht, Unternehmen ist wirtschaftlich gesund | Externer Käufer | Höchster Erlös, größter Käuferkreis |
| Mehrere Gesellschafter mit unterschiedlichen Zielen | Externer Käufer oder Teilverkauf | Klare Bewertung, fairer Ausstieg für alle |
| Starke Inhaberabhängigkeit, wenig Zeit | Externer Käufer mit Übergangsbegleitung oder Earn-out | Käufer braucht Ihre Mitwirkung für die Übergabe |
Viele Nachfolgen kombinieren die Wege: Eine Tochter übernimmt die Geschäftsführung, ein Family Office die Mehrheit. Oder zwei Führungskräfte kaufen gemeinsam mit einem Finanzinvestor. Prüfen Sie die Optionen früh, auch jene, die Ihnen zunächst fremd sind.
Weg 1: Übergabe in der Familie
Die familieninterne Übergabe funktioniert, wenn der Nachfolger fachlich geeignet ist, die Aufgabe will und von Team und Kunden akzeptiert wird. Fehlt eines davon, ist ein anderer Weg oft besser für Unternehmen und Familie.
Schenkung oder Verkauf?
Innerhalb der Familie haben Sie die Wahl zwischen unentgeltlicher Übergabe, Verkauf und Mischformen. Die Unterschiede sind steuerlich erheblich.
| Aspekt | Schenkung (unentgeltlich) | Verkauf zum Marktpreis |
|---|---|---|
| Einkommensteuer beim Übergeber | Keine, der Nachfolger führt die Buchwerte fort | Veräußerungsgewinn steuerpflichtig (Tarif bzw. 27,5 % bei GmbH-Anteilen) |
| Schenkungssteuer | Gibt es derzeit nicht; Meldepflicht prüfen | Entfällt |
| Abschreibung beim Nachfolger | Buchwerte, kein neuer Firmenwert | Beim Asset Deal Firmenwert über 15 Jahre abschreibbar |
| Grunderwerbsteuer (Liegenschaften) | Freibetrag bis 900.000 € möglich | Regulär |
| Altersvorsorge des Übergebers | Nur über Vorbehalte (Versorgungsrente, Fruchtgenuss) | Durch den Kaufpreis |
| Pflichtteil anderer Kinder | Schenkung kann angerechnet werden | Bei fremdüblichem Preis unkritisch |
Quellen: WK Wien, BMF – Schenkungsmeldung, § 3 GrEStG.
Schenkungsmeldung: Schenkungen von Bargeld, Wertpapieren und Unternehmensanteilen sind dem Finanzamt zu melden, wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden; zwischen Angehörigen liegt die Grenze bei 50.000 € innerhalb eines Jahres (BMF, USP). Liegenschaften sind ausgenommen; für sie gilt die Grunderwerbsteuer.
Grunderwerbsteuer-Freibetrag: Gehört eine Liegenschaft zum Betriebsvermögen, kann bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs ein Freibetrag von bis zu 900.000 € zustehen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass der Übergeber das 55. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsunfähig ist und der Erwerber eine natürliche Person ist; bei teilentgeltlichem Erwerb wird der Freibetrag aliquot gekürzt (§ 3 Abs 1 Z 2 GrEStG, Forvis Mazars).
Mischformen, die sich bewährt haben
- Übergabe gegen Versorgungsrente: Der Nachfolger zahlt eine laufende Versorgungsrente statt eines Kaufpreises. Steuerlich kommt es auf die Abgrenzung zwischen Versorgungs- und Kaufpreisrente an.
- Fruchtgenussvorbehalt: Sie übertragen das Eigentum, behalten aber die Erträge für eine bestimmte Zeit.
- Stufenweise Übergabe: Zuerst eine Minderheit, später die Mehrheit, mit klarer Rollenübergabe in der Geschäftsführung.
- Begünstigter Kaufpreis: Ein Preis unter dem Marktwert, mit dem Rest als Schenkung. Hier kommt es auf die genaue Gestaltung an.
Bei der Familienübergabe empfiehlt sich ein Notariatsakt mit klaren Regeln für Geschwister, Pflichtteile, Wohnrechte und Rückfallklauseln. Der Notar ist hier oft der wichtigste Berater, gemeinsam mit der Steuerberatung.
Rechenbeispiel: Schenkung oder Verkauf an die Tochter
Ein 63-jähriger Einzelunternehmer übergibt seinen Betrieb an seine Tochter. Der Marktwert liegt bei 800.000 €, der Buchwert des Kapitals bei 200.000 €. Vereinfacht, ohne Sozialversicherung und Absetzbeträge:
| Variante | Steuer beim Vater | Was der Vater erhält | Was die Tochter finanzieren muss |
|---|---|---|---|
| Schenkung | Keine Einkommensteuer (Buchwertfortführung) | 0 € | 0 € |
| Verkauf zum Marktwert mit Hälftesteuersatz | Rund 142.000 € auf 600.000 € Veräußerungsgewinn | Rund 658.000 € netto | 800.000 € |
| Übergabe gegen Versorgungsrente | Abhängig von der Gestaltung | Laufende Zahlungen | Versorgungsrente aus dem laufenden Ertrag |
Die Schenkung ist steuerlich günstig, sichert aber nicht die Altersvorsorge des Vaters und kann Pflichtteilsansprüche der Geschwister berühren. Der Verkauf sichert die Pension, belastet aber die Tochter mit einer Finanzierung. Welche Variante passt, hängt von der Gesamtsituation der Familie ab, nicht nur von der Steuer.
Weg 2: Übernahme durch Mitarbeiter (Management-Buy-out)
Beim Management-Buy-out übernehmen Führungskräfte das Unternehmen, in dem sie arbeiten. Kunden, Team und Lieferanten erleben Kontinuität, die Due Diligence ist kurz, und Betriebsgeheimnisse bleiben im Haus. Allerdings haben Mitarbeiter selten das Eigenkapital für einen marktüblichen Kaufpreis.
So wird ein MBO finanziert
| Baustein | Typischer Anteil am Kaufpreis | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Eigenkapital der Käufer | 10–30 % | Banken erwarten einen spürbaren Eigenbeitrag |
| Bankkredit | 40–60 % | Tilgung aus dem Cashflow des Unternehmens; Sicherheiten |
| aws-Garantie | Sichert bis zu 80 % des Kredits | Für Kredite bis 2,5 Mio. €, bis 6 Jahre nach Übernahme, Mehrheitswechsel nötig |
| Verkäuferdarlehen | 10–30 % | Signal an die Bank, dass Sie an das Unternehmen glauben; Nachrang üblich |
| Earn-out | Variabel | Teil des Preises abhängig von künftigen Ergebnissen |
| Finanzinvestor / Family Office | Optional | Minderheitspartner, wenn die Lücke zu groß ist |
Quelle zur Garantie: aws. Die Anteile sind Richtwerte aus der Praxis und hängen stark von Branche, Cashflow und Sicherheiten ab.
Rechenbeispiel: Zwei Prokuristen übernehmen einen Wiener Installationsbetrieb um 1,2 Mio. €. Sie bringen gemeinsam 180.000 € Eigenkapital (15 %) ein. Die Hausbank finanziert 720.000 € (60 %), die aws garantiert davon einen Teil. Der Übergeber gewährt ein nachrangiges Verkäuferdarlehen über 300.000 € (25 %), rückzahlbar über fünf Jahre. Ob die Raten aus dem Cashflow tragbar sind, prüfen Sie mit dem Übernahme-Finanzierungsrechner.
Schwierig ist beim MBO der Preis. Als Verkäufer sind Sie zugleich Kreditgeber und oft persönlich verbunden. Ein unabhängig ermittelter Wert schützt beide Seiten. Wie Verkäuferdarlehen und Earn-out sinnvoll aufgesetzt werden, erklärt der Ratgeber Earn-out und Verkäuferdarlehen.
Weg 3: Verkauf an einen externen Käufer
Gibt es weder in der Familie noch im Team einen Nachfolger, bleibt der Verkauf an Dritte. Er bringt in der Regel den höchsten und am schnellsten verfügbaren Erlös, verlangt aber die gründlichste Vorbereitung. Externe Käufer sind:
- Strategische Käufer: Mitbewerber, Lieferanten oder Kunden, die wachsen oder Regionen erschließen wollen.
- Beteiligungsgesellschaften mit Buy-and-Build-Strategie: Sie kaufen kleine Unternehmen zu einer Plattform zu.
- Family Offices: Langfristige Investoren mit Interesse an stabilen, inhabergeführten Unternehmen.
- Search Funds und MBI-Kandidaten: Unternehmerpersönlichkeiten, die genau ein Unternehmen suchen, um es selbst zu führen.
Der Verkaufsprozess dauert typischerweise 6 bis 12 Monate. Den Ablauf in neun Phasen, die Kosten und die Steuern beschreibt der Leitfaden Unternehmen verkaufen in Österreich.
Teilverkauf als Zwischenschritt
Nicht jede externe Nachfolge muss ein Komplettverkauf sein. Ein Teilverkauf, etwa 51 bis 75 % an ein Family Office oder eine Beteiligungsgesellschaft, kann sinnvoll sein, wenn Sie noch einige Jahre mitarbeiten wollen oder der Käufer Ihre Mitwirkung für die Übergabe braucht. Sie realisieren einen Teil des Werts sofort und verkaufen den Rest später, häufig zu einem vorab vereinbarten Bewertungsmechanismus. Wichtig sind klare Regeln für Geschäftsführung, Ausschüttungen und den späteren Verkauf der restlichen Anteile.
Diskretion als Erfolgsfaktor
Externe Nachfolgen scheitern öfter am Zugang als am fehlenden Käufer. Ein öffentliches Inserat mit erkennbaren Merkmalen verunsichert Mitarbeiter und Kunden, eine reine Einzelverhandlung mit dem erstbesten Interessenten kostet Verhandlungsmacht. Die WKO-Nachfolgebörse ist ein guter, kostenloser Einstieg für kleinere Betriebe. Für größere oder sensible Fälle gibt es unlistd als Off-Market-Marktplatz: Ihr Teaser ist nur für geprüfte Käufer nach NDA sichtbar, und jede Offenlegung geben Sie selbst frei. Mehr dazu auf der Seite Vertraulichkeit.
Steuern bei der Nachfolge im Überblick
Die Steuerfolgen hängen vom Weg und von der Rechtsform ab.
| Situation | Steuerfolge für den Übergeber | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Schenkung eines Betriebs | Kein Veräußerungsgewinn; Buchwertfortführung | WK Wien |
| Verkauf Einzelunternehmen, ganzer Betrieb | Tarif; Freibetrag 7.300 € | § 24 Abs 4 EStG |
| Verkauf nach mind. 7 Jahren | Auf Antrag Verteilung auf 3 Jahre | § 37 Abs 2 EStG |
| Verkauf ab 60 bei Einstellung der Erwerbstätigkeit | Auf Antrag Hälftesteuersatz | § 37 Abs 5 EStG |
| Verkauf von GmbH-Anteilen (Privatvermögen) | 27,5 % auf den Gewinn | WK Wien |
Der Hälftesteuersatz ist für viele Einzelunternehmer der größte Hebel. Er setzt voraus, dass Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, Ihre Erwerbstätigkeit einstellen und seit Eröffnung oder letztem entgeltlichen Erwerb sieben Jahre vergangen sind. Unschädlich ist eine Tätigkeit mit höchstens 22.000 € Umsatz und 730 € Einkünften pro Jahr (§ 37 Abs 5 EStG). Ihre Zahlen rechnen Sie mit dem Steuerrechner Unternehmensverkauf durch.
Förderungen für Übernehmer
Förderungen richten sich meist an den Übernehmer. Sie machen Ihr Unternehmen für Nachfolger attraktiver und gehören ins Gespräch.
| Förderung | Was sie bietet | Quelle |
|---|---|---|
| NeuFöG (Formular NeuFö 3) | Befreiung von bestimmten Gebühren und Abgaben bei Betriebsübertragung, u. a. Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung und Grunderwerbsteuer bis 75.000 € Wert | BMF Findok, WKO |
| aws-Garantie | Bis zu 80 % eines Kredits bis 2,5 Mio. €, bis 6 Jahre nach Übernahme | aws |
| Betriebsübernahme-Zuschuss WK Wien | Bis zu 10.000 € nicht rückzahlbar für entgeltliche Übernahmen am Standort Wien | WK Wien |
Die NeuFöG-Befreiung setzt voraus, dass der Übernehmer sich bisher nicht vergleichbar betrieblich betätigt hat; das Formular NeuFö 3 muss rechtzeitig vorliegen. Details erklärt der Ratgeber NeuFöG bei Betriebsübertragung, die Finanzierungsseite der Ratgeber Betriebsübernahme finanzieren.
Mitarbeiter, Verträge und Haftung
Unabhängig vom Weg gelten bei der Übergabe einige rechtliche Grundregeln:
- Mitarbeiter: Beim Asset Deal gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 3 AVRAG mit allen Rechten und Pflichten auf den Übernehmer über. Beim Share Deal bleibt der Arbeitgeber die Gesellschaft.
- Verträge: Bei der Übernahme eines Unternehmens gehen unternehmensbezogene Verträge nach § 38 UGB grundsätzlich über; Vertragspartner sind zu verständigen und können widersprechen (WKO).
- Haftung: Der Erwerber haftet zwingend nach § 1409 ABGB für Verbindlichkeiten, die er kannte oder kennen musste, bis zur Höhe des übernommenen Vermögens (WKO).
- Gewerbe: Gewerbeberechtigungen sind an die Person gebunden. Der Nachfolger braucht eine eigene Berechtigung; Sie legen Ihr Gewerbe zurück.
Der Zeitplan: 3 bis 5 Jahre in 5 Etappen
Familienexterne Übergaben brauchen in der Regel drei bis fünf Jahre Vorlauf (WK Wien – Übergabe-Consultants). Ein realistischer Fahrplan:
| Zeitpunkt | Etappe | Wichtigste Aufgaben |
|---|---|---|
| 5 Jahre vorher | Standortbestimmung | Readiness-Check, Gespräch mit der Familie, Zielbild (Wann? Wie viel? Welche Rolle danach?) |
| 3–4 Jahre vorher | Übergabefähigkeit herstellen | Zweite Führungsebene, Kundenbeziehungen übertragen, Zahlen bereinigen, Rechtsform prüfen |
| 2 Jahre vorher | Weg festlegen | Nachfolger in Familie oder Team prüfen, Bewertung, Steuerstruktur mit Steuerberatung |
| 12–6 Monate vorher | Umsetzung | Übergabevertrag oder Verkaufsprozess, Finanzierung des Nachfolgers, Förderanträge |
| Übergabe + 6–24 Monate | Begleitung | Einarbeitung, Kunden- und Mitarbeiterkommunikation, Rückzug in klaren Schritten |
Ihre Rolle nach der Übergabe
Die schwierigste Frage ist oft persönlich: Was tun Sie am Tag nach der Übergabe? Wer darauf keine Antwort hat, hält oft unbewusst fest und erschwert dem Nachfolger den Start.
Bewährt haben sich klare Vereinbarungen, die im Übergabe- oder Kaufvertrag festgehalten werden:
- Übergangsbegleitung mit Enddatum: Zum Beispiel sechs bis zwölf Monate für die Einführung bei Kunden und Lieferanten, danach nur noch auf Anfrage.
- Definierte Rolle: Beirat, Berater für bestimmte Kunden oder Projekte, klar abgegrenzt von der Geschäftsführung.
- Kommunikation an Team und Kunden: gemeinsam, zu einem abgestimmten Zeitpunkt, mit einer klaren Botschaft, wer ab wann entscheidet.
Wer den Hälftesteuersatz nutzen will, muss die Erwerbstätigkeit tatsächlich einstellen. Eine geringfügige Tätigkeit mit höchstens 22.000 € Umsatz und 730 € Einkünften pro Jahr ist unschädlich (§ 37 Abs 5 EStG). Eine bezahlte Beraterrolle nach der Übergabe sollte deshalb vorher mit der Steuerberatung abgestimmt werden.
Die häufigsten Fehler bei der Nachfolge
- Die Familienfrage nicht stellen. Viele Übergeber nehmen an, dass ein Kind übernimmt, ohne es je gefragt zu haben.
- Nachfolger zu spät einbinden. Ein Nachfolger braucht Jahre, um bei Kunden und Team Autorität aufzubauen.
- Altersvorsorge und Unternehmenswert vermischen. Wenn der Kaufpreis Ihre Pension finanzieren soll, ist eine Schenkung oft keine Option.
- Steuerfristen übersehen. Hälftesteuersatz und Dreijahresverteilung verlangen sieben Jahre seit Eröffnung oder letztem Erwerb.
- Nicht loslassen. Ein Übergeber, der nach der Übergabe weiter alle Entscheidungen trifft, schwächt den Nachfolger und gefährdet gegebenenfalls den Hälftesteuersatz.
Nächster Schritt
Planen Sie die Nachfolge, bevor die Umstände entscheiden. unlistd ist ein Off-Market-Marktplatz mit Partnern aus M&A, Steuer, Recht, Notariat und Bank, für den Verkauf an Dritte ebenso wie für die Finanzierung eines MBO.
Beginnen Sie mit einer Standortbestimmung: Der Übergabe-Readiness-Check zeigt Ihnen in rund zehn Minuten, wie übergabefähig Ihr Unternehmen heute ist und welcher Nachfolgeweg zu Ihnen passt.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mit der Betriebsnachfolge beginnen?
Die WKO empfiehlt für familienexterne Übergaben drei bis fünf Jahre Vorlauf. In dieser Zeit lassen sich Inhaberabhängigkeit senken, Zahlen bereinigen, ein Nachfolger aufbauen und die steuerlich beste Struktur wählen. Wer erst bei akutem Handlungsdruck beginnt, verhandelt aus einer schwachen Position.
Ist die Übergabe an Kinder steuerfrei?
Eine Schenkungssteuer gibt es in Österreich derzeit nicht. Bei einer unentgeltlichen Übergabe führt der Nachfolger die Buchwerte fort, es entsteht beim Übergeber kein Veräußerungsgewinn. Schenkungen können aber meldepflichtig sein, und bei Liegenschaften fällt Grunderwerbsteuer an, wobei ein Freibetrag von bis zu 900.000 € für Betriebsübertragungen gelten kann.
Was ist ein Management-Buy-out (MBO)?
Beim Management-Buy-out übernehmen Führungskräfte oder Mitarbeiter das Unternehmen, in dem sie bereits arbeiten. Sie kennen Kunden, Prozesse und Team, verfügen aber selten über genug Eigenkapital. Finanziert wird deshalb meist mit Bankkredit, Verkäuferdarlehen und teils einem Finanzinvestor.
Was ist der Unterschied zwischen MBO und MBI?
Beim Management-Buy-out (MBO) übernimmt das eigene Management, beim Management-Buy-in (MBI) eine externe Führungskraft, die das Unternehmen kauft und selbst führt. MBI-Kandidaten bringen oft Branchenerfahrung und Investoren mit, müssen sich aber erst das Vertrauen von Team und Kunden erarbeiten.
Welche Förderungen gibt es für die Betriebsnachfolge?
Für Übernehmer gibt es unter anderem die Befreiung von bestimmten Gebühren und Abgaben nach dem NeuFöG (Formular NeuFö 3), Garantien der aws für Übernahmefinanzierungen und in Wien den Betriebsübernahme-Zuschuss der WK Wien von bis zu 10.000 €. Konditionen und Budgetverfügbarkeit sind vor dem Antrag zu prüfen.
Was passiert mit den Mitarbeitern bei einer Betriebsübergabe?
Beim Asset Deal gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 3 AVRAG automatisch auf den Erwerber über, mit allen Rechten und Pflichten. Beim Share Deal ändert sich der Arbeitgeber nicht, weil die Gesellschaft bestehen bleibt. In beiden Fällen sollten Sie früh und abgestimmt kommunizieren.
Muss ich den Betrieb an meine Kinder verschenken oder darf ich ihn auch verkaufen?
Beides ist möglich, ebenso Mischformen wie eine Übergabe gegen Versorgungsrente, Fruchtgenussvorbehalt oder einen begünstigten Kaufpreis. Ein Verkauf löst beim Übergeber Steuer auf den Veräußerungsgewinn aus, sichert aber die Altersvorsorge; eine Schenkung ist steuerlich meist günstiger, kann aber Pflichtteilsansprüche anderer Kinder auslösen.
Was tun, wenn es keinen Nachfolger in der Familie gibt?
Dann bleiben Mitarbeiter (MBO) und externe Käufer: Mitbewerber, Beteiligungsgesellschaften, Family Offices, Search Funds und MBI-Kandidaten. Diskrete Off-Market-Marktplätze wie unlistd bringen Sie mit geprüften Käufern zusammen, ohne dass Ihr Unternehmen öffentlich erkennbar ist.
Quellen
- 01WKO – 56.600 Betriebe vor Übergabe bis 2035
- 02WKO Factsheet Nachfolge – 7.792 Übernahmen 2024
- 03WK Wien – UBIT Übergabe-Consultants: 3–5 Jahre Vorlauf bei familienexterner Übergabe
- 04WK Wien – Nachfolge aus steuerrechtlicher Sicht (Überblick)
- 05BMF – Schenkungsmeldung
- 06USP – Schenkungen: Meldepflicht
- 07§ 3 GrEStG – Freibetrag 900.000 € bei Betriebsübertragung (jusline)
- 08Forvis Mazars – Grunderwerbsteuer-Freibeträge bei Betriebsübergaben (2025)
- 09§ 37 EStG – Dreijahresverteilung und Hälftesteuersatz (jusline)
- 10§ 24 EStG – Freibetrag 7.300 € (jusline)
- 11BMF Findok – NeuFöG bei Betriebsübertragung
- 12WKO – Gebührenbefreiung nach NeuFöG
- 13aws – Garantie für junge Unternehmen (bis 6 Jahre nach Übernahme)
- 14WK Wien – Richtlinie Betriebsübernahme-Zuschuss
- 15WKO – Informationspflichten beim Unternehmensübergang
- 16WKO – Nachfolgebörse: So funktioniert's
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung auf Basis der genannten Quellen (Stand 26. Oktober 2026). Für Ihre konkrete Situation stimmen wir die Details gerne mit unserem Partnerkreis aus Steuerberatung, Recht und M&A ab.
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