Steuern
Freibetrag, Dreijahresverteilung, Hälftesteuersatz: Was lohnt sich wann?
Freibetrag 7.300 €, Dreijahresverteilung oder Hälftesteuersatz beim Betriebsverkauf? Entscheidungstabelle und drei Rechenbeispiele mit dem Tarif 2026.
- Autor
- Redaktion unlistd
- Geprüft:
- unlistd-Partnerkreis
- Zuletzt aktualisiert:
- 7 Min. Lesezeit
Inhalt
- Die drei Begünstigungen im Vergleich
- Die Entscheidungstabelle
- Rechenbeispiel 1: Kleiner Gewinn, Freibetrag
- Rechenbeispiel 2: Unter 60, sinkendes Einkommen, Dreijahresverteilung
- Rechenbeispiel 3: Ab 60, hoher Gewinn, Hälftesteuersatz
- So funktionieren die drei Varianten im Detail
- Drei Fehler, die Geld kosten
- Mitunternehmeranteile und Teilbetriebe
- Checkliste vor dem Antrag
- Fazit
Wer ein Einzelunternehmen oder einen Anteil an einer OG oder KG verkauft, kann den Veräußerungsgewinn auf drei Arten begünstigt versteuern: mit dem Freibetrag von 7.300 €, mit der Dreijahresverteilung oder mit dem Hälftesteuersatz. Die drei schließen einander aus (WKO Vorarlberg).
Bei einem sechsstelligen Gewinn macht die Wahl leicht zehntausende Euro aus. Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrem Alter, der Höhe des Gewinns und Ihrem Einkommen nach dem Verkauf ab.
Die drei Begünstigungen im Vergleich
| Kriterium | Freibetrag | Dreijahresverteilung | Hälftesteuersatz |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 24 Abs 4 EStG | § 37 Abs 2 Z 1 EStG | § 37 Abs 5 EStG |
| Wirkung | 7.300 € des Gewinns steuerfrei (anteilig bei Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) | Gewinn wird gleichmäßig auf das Verkaufsjahr und die zwei Folgejahre verteilt | Gewinn wird mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert |
| Alter | egal | egal | 60. Lebensjahr vollendet (oder Tod, Erwerbsunfähigkeit) |
| Einstellung der Erwerbstätigkeit | nein | nein | ja (max. 22.000 € Umsatz und 730 € Einkünfte pro Jahr) |
| 7-Jahres-Frist | nein | ja | ja |
| Antrag nötig | nein | ja | ja |
| Typischer Vorteil | bei kleinen Gewinnen | bei mittleren Gewinnen und sinkendem Einkommen | bei hohen Gewinnen ab 60 |
Stand Oktober 2026. Tarif 2026: 0 % bis 13.539 €, danach 20 / 30 / 40 / 48 / 50 %, ab 1 Mio. € 55 % (Trauner Datenblatt 2026).
Achtung: Der Freibetrag steht laut § 24 Abs 4 EStG nicht zu, wenn die Dreijahresverteilung genutzt wird oder die Veräußerung unter § 37 Abs 5 (Hälftesteuersatz) fällt.
Die Entscheidungstabelle
| Ihre Situation | Naheliegende Wahl | Warum |
|---|---|---|
| Gewinn bis 7.300 € | Freibetrag | Gewinn ist komplett steuerfrei |
| Unter 60, Gewinn bis etwa 50.000 €, Einkommen bleibt gleich | Freibetrag | Verteilung bringt wenig, Freibetrag wirkt sofort |
| Unter 60, Gewinn sechsstellig, Einkommen sinkt nach dem Verkauf | Dreijahresverteilung durchrechnen | Gewinnteile fallen in niedrigere Tarifstufen |
| Unter 60, Gewinn sehr hoch (alle Jahre im 50-%-Bereich) | Freibetrag, Verteilung bringt kaum etwas | Progression wird nicht gebrochen |
| Ab 60, Erwerbstätigkeit wird eingestellt, 7 Jahre erfüllt | Hälftesteuersatz | Effektive Belastung oft rund halbiert |
| Ab 60, aber weiter erwerbstätig (z. B. Beratervertrag) | Freibetrag oder Dreijahresverteilung | Hälftesteuersatz scheitert an der Erwerbstätigkeit |
| Betrieb erst vor weniger als 7 Jahren eröffnet oder gekauft | Freibetrag | Andere Varianten ausgeschlossen |
| Verkauf von GmbH-Anteilen | keine (27,5 % Sondersteuersatz) | Begünstigungen gelten nicht |
Die Schwellen in der Tabelle sind Orientierung, keine Grenzwerte. Rechnen Sie Ihre Zahlen konkret durch, mit dem Steuerrechner Unternehmensverkauf oder Ihrer Steuerberatung.
Rechenbeispiel 1: Kleiner Gewinn, Freibetrag
Rechenbeispiel (vereinfacht, ohne Absetzbeträge): Ein 48-jähriger Grafiker, seit 2012 selbständig, verkauft sein Einzelunternehmen samt Kundenstock und Ausstattung; Veräußerungsgewinn 20.000 €. Er arbeitet danach angestellt weiter, sein übriges Einkommen bleibt bei 35.000 € pro Jahr.
| Variante | Mehrsteuer durch den Verkauf |
|---|---|
| Ohne Begünstigung | 7.854 € |
| Freibetrag 7.300 € | 4.934 € |
| Dreijahresverteilung (je 6.667 € in drei Jahren) | 7.563 € |
Ergebnis: Der Freibetrag ist deutlich günstiger. Die Verteilung hilft kaum, weil der Gewinn jedes Jahr in dieselbe Tarifstufe von 40 % fällt, und sie kostet den Freibetrag.
Rechenbeispiel 2: Unter 60, sinkendes Einkommen, Dreijahresverteilung
Rechenbeispiel (vereinfacht): Eine 55-jährige Inhaberin eines Wiener Installationsbetriebs verkauft ihr Einzelunternehmen nach 20 Jahren. Veräußerungsgewinn 180.000 €, laufender Gewinn im Verkaufsjahr 45.000 €. In den zwei Folgejahren arbeitet sie in Teilzeit und verdient je 20.000 €.
| Variante | Mehrsteuer durch den Verkauf (3 Jahre) |
|---|---|
| Freibetrag 7.300 €, alles im Verkaufsjahr | 83.124 € |
| Dreijahresverteilung (je 60.000 €) | 72.625 € |
| Zum Vergleich: Hälftesteuersatz, falls sie über 60 wäre | 48.285 € |
Ergebnis: Die Dreijahresverteilung spart rund 10.500 €, weil zwei Drittel des Gewinns in Jahren mit niedrigem Einkommen versteuert werden. Die Vergleichszeile zeigt, was ein Verkauf nach dem 60. Geburtstag bringen könnte, sofern sie dann ihre Erwerbstätigkeit einstellt.
Rechenbeispiel 3: Ab 60, hoher Gewinn, Hälftesteuersatz
Rechenbeispiel (vereinfacht): Ein 63-jähriger Unternehmer verkauft seinen Betrieb, den er seit 1995 führt. Veräußerungsgewinn 600.000 €, laufender Gewinn im Verkaufsjahr 25.000 €. Danach bezieht er nur noch Pension (je 25.000 € in den Folgejahren) und stellt jede Erwerbstätigkeit ein.
| Variante | Mehrsteuer durch den Verkauf |
|---|---|
| Normaltarif, keine Begünstigung | 293.628 € |
| Dreijahresverteilung (je 200.000 €) | 280.883 € |
| Hälftesteuersatz | 151.442 € |
Ergebnis: Der Hälftesteuersatz spart gegenüber dem Normaltarif rund 142.000 €. Die Dreijahresverteilung bringt hier wenig, weil auch 200.000 € pro Jahr fast vollständig im 50-%-Bereich liegen. Wie der Hälftesteuersatz genau berechnet wird, zeigt der Ratgeber Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung.
So funktionieren die drei Varianten im Detail
Freibetrag (§ 24 Abs 4 EStG)
Der Veräußerungsgewinn ist nur steuerpflichtig, soweit er beim Verkauf oder der Aufgabe des ganzen Betriebs 7.300 € übersteigt. Bei Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gibt es den Freibetrag anteilig. Es braucht weder Antrag noch Mindestdauer, bei großen Gewinnen ist der Effekt aber kaum spürbar.
Dreijahresverteilung (§ 37 Abs 2 Z 1 EStG)
Auf Antrag wird der Veräußerungsgewinn gleichmäßig auf drei Jahre verteilt, beginnend mit dem Verkaufsjahr. Voraussetzung: Seit Eröffnung oder letztem entgeltlichen Erwerb sind sieben Jahre (84 Monate) vergangen (WK Wien). Der Vorteil entsteht nur, wenn die Gewinndrittel in niedrigere Tarifstufen fallen als der Gesamtgewinn im Verkaufsjahr.
Hälftesteuersatz (§ 37 Abs 5 EStG)
Auf Antrag wird der Gewinn mit der Hälfte des Durchschnittssteuersatzes besteuert, der sich für das gesamte Einkommen des Jahres ergibt. Voraussetzungen: Tod, Erwerbsunfähigkeit oder vollendetes 60. Lebensjahr samt Einstellung der Erwerbstätigkeit, dazu die 7-Jahres-Frist. Die Einstellung muss auf Dauer angelegt sein; der VwGH hat die Begünstigung bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit im Folgejahr versagt (Forvis Mazars). Mehr im Glossar: Hälftesteuersatz.
Drei Fehler, die Geld kosten
- Zu früh verkaufen: Ein Closing wenige Monate vor dem 60. Geburtstag kann den Hälftesteuersatz kosten. Planen Sie Signing und Closing mit Blick auf das Datum.
- Beratervertrag nach dem Verkauf: Eine bezahlte Begleitung des Käufers über den Grenzen von 22.000 € Umsatz bzw. 730 € Einkünften gilt als Erwerbstätigkeit.
- Die falsche Rechtsform: Wer den Betrieb vor Jahren in eine GmbH eingebracht hat, verkauft Anteile. Dann gilt der Satz von 27,5 % ohne die drei Begünstigungen. Den Unterschied erklärt der Vergleich Share Deal oder Asset Deal.
Mitunternehmeranteile und Teilbetriebe
Für Gesellschafter einer OG oder KG gelten dieselben drei Begünstigungen, mit zwei Besonderheiten. Der Freibetrag steht nur anteilig zu, entsprechend dem verkauften Anteil am Betrieb. Und den Hälftesteuersatz gibt es laut VwGH nur, wenn der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert wird; ein schrittweiser Verkauf in Tranchen schließt ihn aus.
Für Teilbetriebe, etwa eine Filiale oder einen eigenständigen Geschäftsbereich, gibt es den Freibetrag ebenfalls anteilig. Der Hälftesteuersatz ist bei Teilbetrieben grundsätzlich nicht vorgesehen.
Checkliste vor dem Antrag
- Datum der Eröffnung bzw. des letzten entgeltlichen Erwerbs dokumentieren.
- Veräußerungsgewinn ermitteln: Erlös minus Veräußerungskosten minus Buchwert.
- Einkommen im Verkaufsjahr und in den zwei Folgejahren realistisch schätzen.
- Alter beim Closing und geplante Tätigkeiten danach festhalten.
- Grundstücke im Betriebsvermögen gesondert bewerten.
- Alle Varianten rechnen lassen und die günstigste in der Steuererklärung beantragen.
Fazit
Der Freibetrag ist die einfache Lösung für kleine Gewinne, die Dreijahresverteilung ein Werkzeug für Verkäufer unter 60 mit sinkendem Einkommen, der Hälftesteuersatz die größte Ersparnis ab 60. Welche Variante greift, entscheidet sich oft Jahre vor dem Verkauf, über Timing und Ihre Rolle nach dem Closing. Steuerberater aus dem Partnerkreis von unlistd rechnen alle drei Varianten mit Ihren echten Zahlen durch.
Häufige Fragen
Kann ich Freibetrag und Dreijahresverteilung kombinieren?
Nein. Nach § 24 Abs 4 EStG steht der Freibetrag von 7.300 € nicht zu, wenn von der Progressionsermäßigung nach § 37 Abs 2, also der Dreijahresverteilung, Gebrauch gemacht wird. Sie müssen sich für eine Variante entscheiden.
Ab welchem Gewinn lohnt sich die Dreijahresverteilung?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Die Verteilung bringt etwas, wenn der Gewinn so hoch ist, dass er Sie im Verkaufsjahr in höhere Tarifstufen drückt, und Ihr übriges Einkommen in den beiden Folgejahren niedriger ist. Bei kleinen Gewinnen ist der Freibetrag meist besser, bei sehr hohen Gewinnen bringt die Verteilung wenig, weil alle drei Jahre in den Spitzensteuersatz fallen.
Gilt die 7-Jahres-Frist für alle drei Begünstigungen?
Nein. Die Frist von sieben Jahren seit Eröffnung oder letztem entgeltlichen Erwerb gilt für die Dreijahresverteilung und den Hälftesteuersatz. Der Freibetrag von 7.300 € steht auch bei kürzerer Betriebsdauer zu, sofern der ganze Betrieb verkauft oder aufgegeben wird.
Gibt es diese Begünstigungen auch beim Verkauf von GmbH-Anteilen?
Nein. Gewinne aus GmbH-Anteilen im Privatvermögen werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert. Freibetrag, Dreijahresverteilung und Hälftesteuersatz gelten nur für Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile.
Wann muss ich mich für eine Variante entscheiden?
Dreijahresverteilung und Hälftesteuersatz werden auf Antrag in der Einkommensteuererklärung für das Jahr des Verkaufs gewährt. Die Weichen stellen Sie aber früher: Alter beim Closing, Einstellung der Erwerbstätigkeit und Ihr Einkommen in den Folgejahren hängen von der Planung des Verkaufs ab.
Quellen
- 01RIS – § 24 EStG 1988 (Veräußerungsgewinne, Freibetrag 7.300 €)
- 02RIS – § 37 EStG 1988 (Dreijahresverteilung, Hälftesteuersatz)
- 03WK Wien – Nachfolge aus steuerrechtlicher Sicht (Überblick)
- 04WKO Vorarlberg – Steuererleichterungen bei Betriebsaufgabe
- 05Trauner – Datenblatt Steuerlehre 2026 (Tarifstufen)
- 06Forvis Mazars – Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung auf Basis der genannten Quellen (Stand 26. Oktober 2026). Für Ihre konkrete Situation stimmen wir die Details gerne mit unserem Partnerkreis aus Steuerberatung, Recht und M&A ab.
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