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Earn-out und Verkäuferdarlehen: Kaufpreis clever strukturieren

Earn-out oder Verkäuferdarlehen? Wie Sie den Kaufpreis beim Firmenverkauf in Österreich strukturieren, absichern und welche Klauseln Verkäufer brauchen.

Geprüft:
unlistd-Partnerkreis
Zuletzt aktualisiert:
7 Min. Lesezeit
Inhalt
  1. Die beiden Instrumente im Vergleich
  2. Earn-out: Wie er funktioniert
  3. Verkäuferdarlehen: Wie es funktioniert
  4. Rechenbeispiel: Beide Instrumente kombiniert
  5. Steuerliche Aspekte in Österreich
  6. Welche Kennzahl für den Earn-out?
  7. Alternative: Rückbeteiligung statt Earn-out
  8. Typische Fehler
  9. Was das für Ihre Verhandlung bedeutet

Bei fast jedem Unternehmensverkauf liegen Preisvorstellung und Angebot irgendwann auseinander. Der Verkäufer sieht das Potenzial der nächsten Jahre, der Käufer das Risiko. Oft kann der Käufer den gewünschten Preis auch nicht sofort finanzieren.

Earn-out und Verkäuferdarlehen schließen diese Lücke, verteilen das Risiko aber unterschiedlich. Dieser Beitrag erklärt beide Instrumente, typische Größenordnungen in Österreich und die Klauseln, die Sie als Verkäufer brauchen.

Die beiden Instrumente im Vergleich

Merkmal Earn-out Verkäuferdarlehen
Was es ist Variabler Kaufpreisteil, abhängig von künftigen Zielen Gestundeter, fixer Kaufpreisteil mit Rückzahlung in Raten
Höhe steht fest? Nein, nur Bandbreite oder Formel Ja
Hauptzweck Bewertungslücke schließen, Risiko teilen Finanzierungslücke schließen
Typische Laufzeit 1–3 Jahre 3–7 Jahre
Verzinsung Keine Ja, marktüblich verhandelt
Risiko für Sie Ziel verfehlt, Kennzahl beeinflusst, Ausfall Ausfall des Käufers, Nachrang
Häufig bei Finanzinvestoren, MBO/MBI, Wachstumsunternehmen MBO/MBI, Search Funds, Familien- und Mitarbeiterübergaben
Selten bei Strategen, Family Offices Großen Strategen mit eigener Liquidität

Die Einordnung nach Käufertyp stützt sich auf die Praxis österreichischer M&A-Anwälte: Bei Strategen und Family Offices sind Earn-outs selten, bei Management-Buy-outs und -Buy-ins häufig und oft groß, bei familieninternen Übergaben untypisch; dort ersetzen Verkäuferdarlehen, Wohnrechte oder Rentenmodelle den Earn-out (Brandauer Rechtsanwälte).

Earn-out: Wie er funktioniert

Beim Earn-out erhalten Sie beim Closing einen fixen Basiskaufpreis. Ein weiterer Teil wird später fällig, wenn das Unternehmen vereinbarte Ziele erreicht. Bezugsgrößen sind meist EBITDA oder Umsatz, manchmal auch Kundenbindung, Vertragsverlängerungen oder ein konkreter Meilenstein (Rödl).

Laut österreichischer Anwaltspraxis knüpfen Finanzinvestoren häufig 20 bis 40 % des Kaufpreises über ein bis drei Jahre an solche Ziele (Brandauer Rechtsanwälte).

Wann ein Earn-out sinnvoll ist

  • Das Unternehmen wächst stark, und der Käufer will die Planung erst bestätigt sehen.
  • Ein großer Teil des Umsatzes hängt an wenigen Kunden oder an Ihrer Person.
  • Ein großer Auftrag oder Vertrag steht kurz vor Abschluss.
  • Sie bleiben nach dem Verkauf ohnehin in der Geschäftsführung und können das Ergebnis beeinflussen.

Wann Sie vorsichtig sein sollten

  • Sie scheiden mit dem Closing aus und haben keinen Einfluss mehr.
  • Das Unternehmen wird in eine Gruppe integriert, sodass das eigene Ergebnis kaum noch messbar ist.
  • Der Earn-out ist so groß, dass der Basispreis unter Ihrer Schmerzgrenze liegt.

Klauseln, auf die Sie bestehen sollten

  1. Präzise Definition der Kennzahl, idealerweise mit Rechenbeispiel als Anlage, und festgelegte Bilanzierungsgrundsätze (gleiche Methoden wie bisher).
  2. Bereinigungen: Konzernumlagen, Integrationskosten, Managementfees des Käufers und Effekte aus Zukäufen werden herausgerechnet.
  3. Zustimmungsvorbehalte: Während der Earn-out-Periode keine Verlagerung von Kunden, keine wesentliche Änderung des Geschäftsmodells ohne Ihre Zustimmung.
  4. Informations- und Einsichtsrechte: Monatsberichte, Einsicht in Buchhaltung, Recht auf eigenen Prüfer.
  5. Streitbeilegung: Ein Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter entscheidet über strittige Berechnungen.
  6. Beschleunigung: Bei Weiterverkauf, Insolvenz oder Ihrer Abberufung ohne wichtigen Grund wird der Earn-out sofort fällig.
  7. Lineare statt Alles-oder-nichts-Formel: Teilzahlung bei teilweiser Zielerreichung verhindert Streit um knappe Verfehlungen.

Verkäuferdarlehen: Wie es funktioniert

Beim Verkäuferdarlehen ist der Kaufpreis fix, ein Teil davon wird aber gestundet. Der Käufer zahlt diesen Teil über mehrere Jahre mit Zinsen zurück, meist aus den Cashflows des übernommenen Unternehmens.

Für den Käufer ist das oft der Schlüssel zur Bankfinanzierung. Bei Management-Buy-outs und -Buy-ins beschreibt die Anwaltspraxis eine typische Struktur aus rund 30 % Eigenkapital, dem Rest aus Bank- oder Mezzanine-Kapital, ergänzt um ein Verkäuferdarlehen (Brandauer Rechtsanwälte). Weil der Verkäufer damit einen Teil des Risikos mitträgt, wertet die Bank das als Vertrauenssignal.

Was die Bank verlangt

Banken bestehen häufig darauf, dass das Verkäuferdarlehen im Rang hinter den Bankkredit tritt (Rangrücktritt) und erst getilgt wird, wenn bestimmte Kennzahlen eingehalten sind. Wirtschaftlich wird es dadurch eigenkapitalähnlich. Für Sie bedeutet das: Fällt das Unternehmen in eine Krise, werden Sie zuletzt bedient.

So sichern Sie sich ab

  • Zins: Für ein nachrangiges Darlehen ist ein Aufschlag gegenüber dem Bankzins angemessen.
  • Sicherheiten: Pfandrecht an den verkauften Anteilen (soweit die Bank nicht vorrangig besichert ist), persönliche Bürgschaft des Käufers, Garantie einer Muttergesellschaft.
  • Kündigungsrechte: bei Zahlungsverzug, Weiterverkauf, Verletzung von Kennzahlen.
  • Informationsrechte: Quartalszahlen, Jahresabschluss, Bankkorrespondenz zu Covenants.
  • Aufrechnungsverbot: Der Käufer darf Garantieansprüche nicht einfach mit Darlehensraten verrechnen, ohne dass sie festgestellt sind.

Rechenbeispiel: Beide Instrumente kombiniert

Ein Wiener Gebäudetechnik-Betrieb mit einem bereinigten EBITDA von 700.000 € wird an einen Management-Buy-in-Kandidaten verkauft. Vereinbart ist ein Kaufpreis von 4,0 Mio. € (cash-free/debt-free).

Baustein Betrag Anteil Bedingungen
Fixer Kaufpreis bei Closing 2.800.000 € 70 % finanziert aus Eigenkapital des Käufers und Bankkredit mit aws-Garantie
Verkäuferdarlehen 600.000 € 15 % 5 Jahre, verzinst, nachrangig, Tilgung ab Jahr 2
Earn-out bis 600.000 € bis 15 % je 300.000 € für Jahr 1 und 2, wenn EBITDA ≥ 700.000 €, linear ab 600.000 €
Gesamt bis 4.000.000 € 100 %

Erreicht das Unternehmen im ersten Jahr 650.000 € EBITDA, erhält der Verkäufer bei linearer Formel die Hälfte der ersten Tranche, also 150.000 €. Dieses Rechenbeispiel ist vereinfacht; die konkrete Finanzierbarkeit mit Schuldendienstdeckung können Sie im Finanzierungsrechner durchspielen.

Steuerliche Aspekte in Österreich

Die Kaufpreisstruktur hat steuerliche Folgen, die Sie vor der Unterschrift mit Ihrem Steuerberater abstimmen sollten.

Earn-out und Veräußerungsgewinn. Nachträgliche Änderungen des Entgelts können als rückwirkendes Ereignis gelten; die Finanzverwaltung passt dann den Bescheid für das Jahr der Veräußerung nach § 295a BAO an (BMF Findok). Das betrifft auch die Frage, ob begünstigte Besteuerungen wie der Hälftesteuersatz auf den gesamten Gewinn anwendbar sind.

GmbH-Anteile. Beim Verkauf von Anteilen aus dem Privatvermögen gilt grundsätzlich der besondere Steuersatz von 27,5 % (WK Wien). Ein Earn-out ändert daran nichts, wohl aber am Zeitpunkt und an der Höhe des Gewinns.

Zinsen aus dem Verkäuferdarlehen. Sie sind laufende Einkünfte und gesondert vom Veräußerungsgewinn zu versteuern. Wie sie im Einzelfall erfasst werden, hängt von der Ausgestaltung ab.

Welche Kennzahl für den Earn-out?

Die Bezugsgröße bestimmt, wie viel Einfluss der Käufer auf Ihre Zahlung hat. Je weiter unten in der Gewinn- und Verlustrechnung die Kennzahl liegt, desto mehr Kosten kann der Käufer steuern.

Kennzahl Vorteil für Sie Risiko für Sie Geeignet, wenn
Umsatz schwer zu manipulieren, einfach messbar Käufer zahlt auch für unrentables Wachstum, daher weniger beliebt Sie Marge und Preise ohnehin nicht steuern
Rohertrag bildet Preisqualität ab Abgrenzung von Material- und Fremdleistungen Handel, Installations- und IT-Projektgeschäft
EBITDA entspricht der Bewertungslogik Konzernumlagen, Personalentscheidungen und Bilanzierung des Käufers wirken direkt Sie in der Geschäftsführung bleiben
Kundenbindung, wiederkehrender Umsatz passt zu Dienstleistern, Maklern, Kanzleien Definition „Kunde gehalten“ muss eindeutig sein Umsatz an Vertragsverhältnissen hängt
Meilenstein (Vertrag, Zulassung) klar ja oder nein Alles-oder-nichts-Effekt ein konkretes Ereignis den Wert bestimmt

Für Verkäufer, die das Unternehmen nach dem Closing nicht mehr führen, sind umsatznahe Kennzahlen oder Kundenbindung meist fairer als EBITDA. Bleiben Sie Geschäftsführer, ist ein EBITDA-Earn-out vertretbar, wenn Ihre Entscheidungsbefugnisse für die Laufzeit vertraglich gesichert sind.

Alternative: Rückbeteiligung statt Earn-out

Eine dritte Möglichkeit, unterschiedliche Preisvorstellungen zu überbrücken, ist die Rückbeteiligung. Sie verkaufen zum Beispiel 70 bis 80 % zu einem fixen Preis und bleiben mit dem Rest investiert. Steigt der Wert, profitieren Sie beim späteren Verkauf der restlichen Anteile mit, ohne über Earn-out-Formeln streiten zu müssen.

Dafür sind Sie Minderheitsgesellschafter mit begrenztem Einfluss. Sie brauchen deshalb eine Gesellschaftervereinbarung mit Informationsrechten, Mitverkaufsrecht (Tag-along), einer Put-Option zu einem festgelegten Bewertungsmechanismus und klaren Regeln für Kapitalerhöhungen. Family Offices und Private-Equity-Plattformen bieten dieses Modell häufig an.

Typische Fehler

  1. Earn-out ohne Einfluss. Wer mit dem Closing geht, sollte den Earn-out klein halten oder durch ein Verkäuferdarlehen ersetzen.
  2. Ungeklärte Definitionen. „EBITDA laut Jahresabschluss“ reicht nicht; die meisten Streitigkeiten entstehen aus unklarer Vertragsgestaltung, nicht aus dem Instrument selbst (Rödl).
  3. Kein Sicherheitenpaket beim Darlehen. Ein ungesichertes, nachrangiges Darlehen an eine neu gegründete Erwerbsgesellschaft ist wirtschaftlich nahe am Eigenkapital.
  4. Struktur zu spät verhandelt. Earn-out und Darlehen gehören in den Letter of Intent, nicht erst in den Kaufvertragsentwurf.

Was das für Ihre Verhandlung bedeutet

Bewerten Sie Angebote immer nach dem, was mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Ihnen ankommt, nicht nach dem Höchstbetrag. Ein Angebot mit 3,6 Mio. € fix kann besser sein als eines mit 4,2 Mio. €, von denen 1,2 Mio. € an ehrgeizigen Zielen hängen. Bei unlistd stellen wir Ihnen Angebote unterschiedlicher Käufertypen nebeneinander und stimmen die Struktur mit Steuer- und Rechtspartnern aus unserem Kreis ab. Was ein Verkauf insgesamt kostet, lesen Sie im Beitrag zu den Kosten eines Unternehmensverkaufs.

Häufige Fragen

Wie hoch ist ein üblicher Earn-out?

Laut österreichischer Anwaltspraxis knüpfen Finanzinvestoren oft 20 bis 40 % des Kaufpreises über ein bis drei Jahre an Kennzahlen wie EBITDA, Umsatz oder Kundenbindung. Strategische Käufer und Family Offices nutzen Earn-outs seltener, bei Management-Buy-outs und Buy-ins sind sie häufig und oft groß.

Was ist sicherer: Earn-out oder Verkäuferdarlehen?

Das Verkäuferdarlehen ist dem Grunde und der Höhe nach fix, Sie tragen nur das Ausfallrisiko des Käufers. Beim Earn-out ist bereits offen, ob und wie viel gezahlt wird, und der Käufer steuert nach dem Closing die Kennzahl. Für Verkäufer ist ein Verkäuferdarlehen daher meist berechenbarer, ein Earn-out bietet dafür Chancen nach oben.

Muss ein Verkäuferdarlehen nachrangig sein?

Nicht zwingend, Banken verlangen bei Übernahmefinanzierungen aber häufig einen Rangrücktritt hinter den Bankkredit. Das verbessert die Finanzierbarkeit für den Käufer, erhöht aber Ihr Risiko. Verhandeln Sie dafür einen höheren Zins, Sicherheiten, Informationsrechte und klare Regeln, wann getilgt werden darf.

Wie wird ein Earn-out in Österreich besteuert?

Nachträgliche Kaufpreisänderungen können in Österreich als rückwirkendes Ereignis den Veräußerungsgewinn des Verkaufsjahres verändern; der Bescheid wird dann nach § 295a BAO angepasst. Ob das im Einzelfall so ist und wie es mit Hälftesteuersatz oder 27,5 % auf GmbH-Anteile zusammenspielt, sollte Ihr Steuerberater vor dem Signing klären.

Kann der Käufer den Earn-out manipulieren?

Ja, das ist das zentrale Risiko. Nach dem Closing entscheidet der Käufer über Investitionen, Konzernumlagen, Preise und Bilanzierung, die alle die Kennzahl beeinflussen. Schützen Sie sich durch präzise Definitionen, festgelegte Bilanzierungsgrundsätze, Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Maßnahmen, Einsichtsrechte und einen Schiedsgutachter für Streitfälle.

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