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Glossar · Definition

Rangrücktritt

Definition

Mit einem Rangrücktritt erklärt ein Gläubiger, dass seine Forderung erst nach allen anderen Gläubigern bedient wird.

Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd

Einordnung für Österreich

Banken verlangen bei Übernahmefinanzierungen oft, dass ein Verkäuferdarlehen im Rang hinter den Bankkredit tritt. Dadurch wirkt es aus Bankensicht eigenkapitalähnlich, das Risiko für den Verkäufer steigt aber. Zins, Sicherheiten und Tilgungsbeginn sollten entsprechend verhandelt werden.

Weiterführend

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