Zum Inhalt springen
unlistd.

Glossar · Definition

Rückbeteiligung

Definition

Bei einer Rückbeteiligung (Rollover) verkauft der Eigentümer die Mehrheit, bleibt aber mit einem Teil seines Erlöses am Unternehmen oder an der Erwerbergesellschaft beteiligt.

Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd

Einordnung für Österreich

Das signalisiert dem Käufer Vertrauen in die Zukunft und gibt dem Verkäufer eine zweite Chance auf Wertsteigerung beim späteren Weiterverkauf. Die Höhe ist Verhandlungssache und meist deutlich unter der Hälfte. Gesellschaftervereinbarung, Mitverkaufsrechte und Bewertung beim Ausstieg sind entscheidend.

Weiterführend

Vertrauliches Erstgespräch

30 Minuten. Kostenlos. Unter Vertraulichkeit.

Wir hören zu, ordnen ein und sagen ehrlich, ob und wie ein Verkauf sinnvoll ist. Keine Exklusivbindung im Erstgespräch.

AnrufenVertraulich anfragen