Glossar · Definition
Garantien (Kaufvertrag)
Garantien sind Zusagen des Verkäufers im Unternehmenskaufvertrag über bestimmte Eigenschaften des Unternehmens, etwa die Richtigkeit der Jahresabschlüsse oder das Fehlen von Rechtsstreitigkeiten.
Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd
Einordnung für Österreich
Stellt sich eine Garantie als falsch heraus, haftet der Verkäufer nach den vertraglich vereinbarten Regeln, meist mit Freibetrag, Haftungshöchstbetrag und Verjährungsfrist. Die gesetzliche Gewährleistung wird in der Regel durch dieses selbstständige Garantieregime ersetzt. Ergebnisse der Due Diligence fließen direkt in den Garantiekatalog ein.
Weiterführend
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