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Glossar · Definition

Gewerbe zurücklegen

Definition

Das Gewerbe zurückzulegen bedeutet, eine Gewerbeberechtigung gegenüber der Gewerbebehörde (in Wien dem Magistrat) zu beenden, etwa nach Verkauf oder Aufgabe des Betriebs.

Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd

Einordnung für Österreich

Beim Asset Deal braucht der Käufer eine eigene Gewerbeberechtigung, der Verkäufer legt seine zurück. Beim Share Deal bleibt die Berechtigung bei der Gesellschaft, es kann sich aber der gewerberechtliche Geschäftsführer ändern. Mit der Zurücklegung endet in der Regel auch die Pflichtversicherung bei der SVS.

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