Glossar · Definition
Erwerberhaftung
Erwerberhaftung bedeutet, dass der Käufer eines Betriebs unter bestimmten Voraussetzungen für Schulden des Verkäufers einstehen muss.
Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd
Einordnung für Österreich
In Österreich sind vor allem § 1409 ABGB, § 38 UGB, § 14 BAO für Betriebssteuern und § 67 Abs 4 ASVG für Sozialversicherungsbeiträge relevant; sie betreffen typischerweise den Asset Deal. Käufer holen deshalb Auskünfte bei Finanzamt und Österreichischer Gesundheitskasse ein und vereinbaren Freistellungen im Kaufvertrag.
Weiterführend
Vertrauliches Erstgespräch
30 Minuten. Kostenlos. Unter Vertraulichkeit.
Wir hören zu, ordnen ein und sagen ehrlich, ob und wie ein Verkauf sinnvoll ist. Keine Exklusivbindung im Erstgespräch.