Glossar · Definition
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Unternehmen keine offenen Abgabenschulden beim Finanzamt oder keine Beitragsrückstände bei der Sozialversicherung hat.
Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd
Einordnung für Österreich
Käufer verlangen sie, um die Erwerberhaftung nach § 14 BAO und § 67 Abs 4 ASVG zu begrenzen. Bei der Sozialversicherung wird die Haftung bei rechtzeitiger Anfrage auf die mitgeteilten Rückstände beschränkt. Verkäufer können sie vorab besorgen und in den Datenraum legen.
Weiterführend
Vertrauliches Erstgespräch
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