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Glossar · Definition

Wettbewerbsverbot

Definition

Ein Wettbewerbsverbot verpflichtet den Verkäufer, nach dem Verkauf für eine bestimmte Zeit und in einem bestimmten Gebiet nicht in Konkurrenz zum verkauften Unternehmen zu treten.

Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd

Einordnung für Österreich

Es schützt den bezahlten Firmenwert, etwa Kundenbeziehungen. Laut österreichischer Anwaltspraxis sind drei bis fünf Jahre typisch; zu weite Verbote können unwirksam sein. Häufig wird es mit einem Abwerbeverbot für Mitarbeiter und Kunden kombiniert.

Weiterführend

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