Glossar · Definition
Wettbewerbsverbot
Ein Wettbewerbsverbot verpflichtet den Verkäufer, nach dem Verkauf für eine bestimmte Zeit und in einem bestimmten Gebiet nicht in Konkurrenz zum verkauften Unternehmen zu treten.
Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd
Einordnung für Österreich
Es schützt den bezahlten Firmenwert, etwa Kundenbeziehungen. Laut österreichischer Anwaltspraxis sind drei bis fünf Jahre typisch; zu weite Verbote können unwirksam sein. Häufig wird es mit einem Abwerbeverbot für Mitarbeiter und Kunden kombiniert.
Weiterführend
Vertrauliches Erstgespräch
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