Glossar · Definition
Notariatsakt
Ein Notariatsakt ist eine vom Notar errichtete öffentliche Urkunde und in Österreich zwingend für die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen.
Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd
Einordnung für Österreich
Nach § 76 Abs 2 GmbHG ist ein Anteilsverkauf ohne Notariatsakt unwirksam. Der Notar prüft Identität, belehrt die Parteien und meldet die Änderung der Gesellschafter zum Firmenbuch an. Die Kosten richten sich nach dem Notariatstarif und dem Wert des Geschäfts.
Weiterführend
Vertrauliches Erstgespräch
30 Minuten. Kostenlos. Unter Vertraulichkeit.
Wir hören zu, ordnen ein und sagen ehrlich, ob und wie ein Verkauf sinnvoll ist. Keine Exklusivbindung im Erstgespräch.