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Glossar · Definition

Notariatsakt

Definition

Ein Notariatsakt ist eine vom Notar errichtete öffentliche Urkunde und in Österreich zwingend für die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen.

Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd

Einordnung für Österreich

Nach § 76 Abs 2 GmbHG ist ein Anteilsverkauf ohne Notariatsakt unwirksam. Der Notar prüft Identität, belehrt die Parteien und meldet die Änderung der Gesellschafter zum Firmenbuch an. Die Kosten richten sich nach dem Notariatstarif und dem Wert des Geschäfts.

Weiterführend

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