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Glossar · Definition

NeuFöG

Definition

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit bei einer Betriebsübertragung bestimmte Gebühren und Abgaben, wenn der Übernehmer die Voraussetzungen erfüllt und das Formular NeuFö 3 vorlegt.

Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd

Einordnung für Österreich

Bei der Übertragung entfallen laut WKO unter anderem Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragungen und Grunderwerbsteuer bis zu einem Wert von 75.000 €. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der neue Inhaber in den letzten fünf Jahren nicht vergleichbar selbstständig betrieblich betätigt hat. Das Formular muss vorab mit Bestätigung einer Beratung vorliegen.

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