Glossar · Definition
AVRAG (Betriebsübergang)
Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) regelt, dass beim Übergang eines Betriebs die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergehen.
Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd
Einordnung für Österreich
Relevant ist das AVRAG vor allem beim Asset Deal, denn beim Share Deal bleibt der Arbeitgeber ohnehin dieselbe Gesellschaft. Der Erwerber übernimmt damit auch Ansprüche wie Urlaub und Abfertigung aus dem alten System. In der Due Diligence gehören daher Dienstverträge, Kollektivvertrag und Rückstellungen auf den Tisch.
Weiterführend
Vertrauliches Erstgespräch
30 Minuten. Kostenlos. Unter Vertraulichkeit.
Wir hören zu, ordnen ein und sagen ehrlich, ob und wie ein Verkauf sinnvoll ist. Keine Exklusivbindung im Erstgespräch.