Glossar · Definition
Minderheitsbeteiligung
Eine Minderheitsbeteiligung ist der Verkauf von weniger als 50 % der Anteile an einen Investor, wobei der bisherige Eigentümer die Kontrolle behält.
Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd
Einordnung für Österreich
Sie eignet sich für Wachstumsfinanzierung, eine schrittweise Nachfolge oder zur Teilmonetarisierung von Vermögen. Investoren verlangen dafür meist Informations- und Zustimmungsrechte. Die WKO-Nachfolgebörse schließt reine Beteiligungen ohne Übergabeoption aus, unlistd nimmt sie auf.
Weiterführend
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