Zum Inhalt springen
unlistd.

Glossar · Definition

Gruppenpraxis

Definition

Eine Gruppenpraxis ist eine Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten in Form einer OG oder GmbH, an der nach § 52a ÄrzteG nur Berufsberechtigte als Gesellschafter beteiligt sein dürfen.

Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd

Einordnung für Österreich

Andere natürliche oder juristische Personen dürfen weder Gesellschafter sein noch am Umsatz oder Gewinn beteiligt werden. Finanzinvestoren können daher ärztliche Gruppenpraxen in Österreich nicht direkt kaufen. Im Gesundheitsmarkt investieren sie stattdessen in nicht-ärztliche Dienstleister, Ambulatorien oder Pflege-nahe Angebote.

Weiterführend

Vertrauliches Erstgespräch

30 Minuten. Kostenlos. Unter Vertraulichkeit.

Wir hören zu, ordnen ein und sagen ehrlich, ob und wie ein Verkauf sinnvoll ist. Keine Exklusivbindung im Erstgespräch.

AnrufenVertraulich anfragen