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Glossar · Definition

EBITDA

Definition

EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen und dient als wichtigste Basisgröße für die Bewertung mittelständischer Unternehmen mit Multiplikatoren.

Stand: 26. Oktober 2026 · Redaktion unlistd

Einordnung für Österreich

Für die Bewertung wird ein bereinigtes (normalisiertes) EBITDA herangezogen: ohne Einmaleffekte, mit marktüblichem Geschäftsführergehalt und ohne private Aufwände. Der Unternehmenswert ergibt sich vereinfacht aus bereinigtem EBITDA mal Branchen-Multiple. Bei Einzelunternehmen ist besonders auf einen kalkulatorischen Unternehmerlohn zu achten.

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